• Großbritannien | Great Britain
  • Spanien | Spain
  • Frankreich | France
  • Portugal | Portugal
  • Italien | Italy
  • Griechenland | Greece

Incoterms 2020 (1)

von Autorenteam

Incoterms sind genormte Handelsklauseln, die insbesondere im internationalen Handelsverkehr gebräuchlich sind. Sie beruhen nicht auf gesetzlichen Regelungen, sondern werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) herausgegeben. Die ICC gibt in regelmäßigen Abständen neue Klauseln heraus. Die momentan geltenden stammen aus dem Jahr 2010 und werden durch neue Klauseln zum 1. Januar 2020 ersetzt. In einer Serie von kurzen Artikeln werden wir die Incoterms 2020 darstellen.

Incoterms 2020

Es gibt weiterhin 11 verschiedene Handelsklauseln. Im Vergleich zu den Incoterms 2010 hat sich an den Klauseln wenig geändert:

Incomterms 2020

Incoterms 2010

EXW

Ex Works

Ab Werk

EXW

EX Works

FCA

Free Carrier

Frei Frachtführer

FCA

Free Carrier

CTP

Carriage Paid To

Frachtfrei

CPT

Carriage Paid To

CIP

Carriage and Insurance Paid To

Frachtfrei versichert

CIP

Carriage and Insurance Paid To

DAP

Delivered at Place

Geliefert benannter Ort

DAP

Delivered at Place

DPU

Delivered at Place Unloaded

Geliefert benannter Ort entladen

DAP

Delivered at Place

DDP

Delivered Duty Paid

Geliefert vezollt

DDP

Delivered Duty Paid

FAS

Free Alongside Ship

Frei längsseits Schiff

FAS

Free Alongside Ship

FOB

Free On Board

Frei an Bord

FOB

Free On Board

CFR

Cost and Freight

Kosten und Fracht

CFR

Cost and Freight

CIF

Cost Insurance and Freight

Kosten, Versicherung und Fracht

CIF

Cost Insurance Freight

Die einzige grundsätzliche Änderung ist, dass die Klausel DPU die Klausel DAP ersetzt hat.

Geändert hat sich auch die Darstellung der Reihenfolge. Die ersten sieben Klauseln sind für alle Transportarten gedacht, die letzten vier nur für den See- und Binnenschiffstransport bestimmt.

Regelungsbereich der Incoterms

Die Incoterms regeln folgende Bereiche:

  • Pflichten: Dies umfasst die Verantwortung für den Transport oder die Versicherung der Waren, die Beschaffung der Transportpapiere und der Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen.
  • Gefahrenübergang: Geregelt wird, wo und wann der Verkäufe die Waren „liefert“, das bedeutet, wo der Gefahrenübergang stattfindet.
  • Kosten: Geregelt wird, wer beispielsweise für Transport-, Verpackungs-, Lade- und Entladekosten sowie Kosten der Überprüfungen und sicherheitsbezogene Kosten verantwortlich ist.

Die Incoterms regeln Folgendes nicht:

  • Die Tatsache, ob überhaupt ein Kaufvertrag vorliegt
  • Die Spezifikationen der verkauften Waren
  • Zeit, Ort, Zahlungsweise oder -währung der Bezahlung
  • Die Rechtsmittel, die bei Verstößen gegen den Kaufvertrag eingelegt werden können
  • Die meisten Folgen eines Verzugs bei der Erfüllung oder sonstigen Verletzung von Vertragspflichten
  • Die Wirkung von Sanktionen
  • Die Verhängung von Zöllen
  • Export- und Importverbote
  • Höhere Gewalt oder Härtefälle
  • Rechte am geistigen Eigentum
  • Art der Streitbeilegung, Gerichtsstand oder anwendbares Recht bei Vertragsverstößen

Hinweis:

Besonders wichtig ist, dass die Incoterms keine Regelungen zum Eigentumsübergang der veräußerten Waren enthalten. Alle vorgenannten Dinge müssen in einem Kaufvertrag geregelt werden.

Autoren:

Epameinondas Kalagiakos, Rechtsanwalt/Mediator, www.kalagiakos-partner.eu

Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, www.scheller-international.com

Bildquelle: © Photo by VanveenJF on Unsplash

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 7 und 6.