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Incoterms 2020 (3)

von Autorenteam

Das Zusammenwirken der “neuen” Incoterms 2020 und der internationalen Kaufverträge

Der größte Nutzen der Incoterms besteht darin, dass sie standardisierte Klauseln bieten, die weltweit anerkannt sind. Sie werden vielfach in Kaufverträgen im internationalen Handel intergriert, deren Bedeutung beiden Vertragsparteien geläufig sein sollte. Die Incoterms berteffen die nach dem Kaufrecht geschuldeten Leistungen des Verkäufers und Käufers, insbesondere die Lieferbedingungen, Abnahmeverpflichtungen, Kosten, den Gefahrenübergang oder die Transportversicherung. Sie sind deshalb von den transportrechtlichen Verpflichtungen strikt zu trennen.

Damit die Incoterms in einem Kaufvertrag gelten sollten, müssen der Verkäufer und der Käufer sich auf eine der elf bekannten Incoterms-Klauseln einigen.

Als nächster Schritt muss diejenige Klausel, auf die sich die Parteien geeinigt haben, ausgelegt werden, da die Klausel als solche die Pflichten der Parteien noch nicht beschreibt. Für die Incoterms gelten verbindliche Auslegungsregeln. Das Hauptziel der Incoterms ist die exakte und eindeutige Abgrenzung der Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer. Haben z.B. die Parteien die Klausel „FOB Hamburg Incoterms® 2010“ vereinbart, bedeutet dies, dass die Erläuterungen der ICC zu dieser Klausel in der Fassung von 2010 die Pflichten der Parteien beschreiben.

Bei der Vereinbarung die Parteien, dass die Incoterms in Ihrem Kaufvertrag gelten sollten, ist darauf zu achten, die konkret gewollte Fassung anzugeben. Es ist zulässig, die Geltung einer älteren Fassung zu vereinbaren. Wenn die Jahreszahl hinter den Incoterms nicht angegeben wird, gilt im Zweifel die neueste Fassung in der englischen Originalfassung. Denn auch wenn die neuen Incoterms ® 2020“ in Kraft treten, gilt nicht automatisch die jeweils neueste Version. Die Incoterms können nicht nur für Außenhandelsverträge, sondern auch im nationalen Handel vereinbart werden.

Die Incoterms regeln folgende Bereiche:

  • die Lieferung und Übernahme der Ware,
  • die Zahlung des Kaufpreises,
  • die Beschaffung von Lizenzen und Genehmigungen,
  • die Erledigung von Formalitäten,
  • die Verantwortung für den Abschluss von Beförderungs- und Versicherungsverträgen,
  • der Übergang der Gefahr der Gegenleistung,
  • die Kostentragung,
  • die Besorgung von Liefernachweisen und Transportdokumenten sowie
  • die Prüfung und Verpackung der Ware.

Die Incoterms regeln folgende Bereiche nicht:

  • den Vertragsabschluss,
  • die Eigentumsrechte an den Waren,
  • die Folgen von Leistungsstörungen
  • die Gewährleistung und
  • die Zahlungsabwicklung

Alle diese Aspekte beurteilen sich nach den übrigen Bestimmungen des Kaufvertrages und nach dem anwendbaren Recht.

Änderungen der Neuerscheinung der Incoterms® 2020

Die Incoterms® 2020 setzen die Entwicklung der Regeln von 2010 fort. Bei der Neufassung sind neben inhaltlichen Änderungen auch zahlreiche strukturelle Änderungen vorgenommen. Diese sorgen für ein besseres Verständnis und eine erleichterte Handhabbarkeit der Klauseln. Unter anderem wurden in jeder Incoterms®-Klausel die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer neu geordnet und in sehr vielen Details inhaltlich abgeändert. Ferner wurden die Ausführungen zur Abgrenzung und Verbindung der Klauseln sowie zwischen Kaufvertrag und nachgeordneten Verträgen präzisiert. Ebenfalls wurden die Anwendungshinweise, die dem Regelwerk der Incoterms® 2020 vorangestellt sind, inhaltlich verändert und in vielen Bereichen deutlich erweitert.

Wichtige inhaltliche Änderungen, die eine Anpassung an die aktuelle Praxis ermöglichen:

  • die Klausel DPU hat die Klausel DAP ersetzt
  • Änderung in den zwei bestehenden Klauseln, die eine Versicherungspflicht für den Verkäufer vorsehen: bei Klausel CIF und CIP
  • Eine weitere inhaltliche Neuerung bei Klausel DAT
  • Eine Überarbeitung bei Klausel FCA

Für die richtige Verwendung von Incoterms soll man die folgenden Hinweise beachten:

  • Man soll die Fassung der aktuellen Incoterms im Kaufvertrag angeben.
  • Man soll sich ferner gründlich mit der Incoterms® 2020 beschäftigen, um alle neuen Anwendungskriterien für sein Unternehmensgeschäft richtig nutzen zu können. Es geht vor allem dabei darum, die jeweils individuell passende Incoterms-Klausel auszuwählen. Wichtig ist, dass man den genauen Inhalt der einzelnen Klauseln kennt. Die A-Pflichten für den Verkäufer und die B-Pflichten für den Käufer geben einen Gesamtüberblick, ob das, was gerade vereinbart wird, in einem konkreten Einzelfall sinnvoll ist. Zudem bieten die einzelnen Incoterms-Klauseln praktisch immer ein Paket von Lösungen.
  • Es macht Sinn, die Incoterms® 2020 auf den Handelsrechnungen und Pro-Forma-Rechnungen zu vermerken. Damit weiß ein beauftragter Logistikdienstleister sofort, welche Lieferbedingung in Zollanmeldungen angegeben werden soll. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sehr häufig die Lieferklausel DDP vereinbart wird, die Handhabung dem aber nicht entspricht, weil nicht der drittländische Versender sondern der inländische Empfänger als Anmelder und damit Einfuhrabgabenschuldner in der EU auftritt. Dies birgt erhebliche Risiken im Zoll- und Mehrwertsteuerrecht (siehe auch https://scheller-international.com/blog-beitraege/why-is-ddp-not-suitable-for-imports-to-germany.html).

Autoren:

Epameinondas Kalagiakos, Rechtsanwalt/Mediator, www.kalagiakos-partner.eu

Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, www.scheller-international.com

Bildquelle: © Photo by Steve Doig on Unsplash

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