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Transfer Pricing in Brasilien - Eine Herausforderung für Investoren

von Parvis Papoli-Barawati

Die Vorschriften zu den brasilianischen Verrechnungspreisen sind bekannt für ihre Komplexität und dafür, dass sich ihr Modell erheblich von den OECD-Richtlinien (Internationale Transfer Pricing-Vorschriften) unterscheidet.

Globale Unternehmen mit verbundenen Personen in Brasilien haben häufig Schwierigkeiten, ihre Intercompany-Richtlinien an das brasilianische Modell anzupassen. Sie stehen in der Folge vor der großen Herausforderung, zu verhindern, dass ihre Aktivitäten aufgrund der internen Transfer Pricing-Gesetzgebung in Brasilien nicht durchführbar werden.

Unter den Herausforderungen sind hervorzuheben:

  • die vorgegebenen Gewinnspannen und
  • die Einschränkungen der Steuerplanung.

Vorgegebene Gewinnspannen

Die meisten Unternehmen in Brasilien führen ihre Verrechnungspreisberechnung auf Basis der gesetzlich festgelegten Gewinnspannen durch, da sie hierbei nicht auf externe Informationen angewiesen sind, sondern alle benötigten Informationen aus ihren eigenen Daten ermitteln können.

Dieses Szenario ist für die Unternehmen insofern belastend, als die geforderte Profitabilität von den tatsächlichen Marktbedingungen abweicht.

Es besteht zwar die Möglichkeit der Geltendmachung der Reduzierung von vorgegebenen Gewinnspannen, doch ist dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen in der Regel praktisch nicht durchführbar.

Steuerplanung - Einschränkungen der Regeln zum Transfer Pricing

Es ist üblich, dass die Unternehmen Planungen durchführen, um die auf ihre Transaktionen erhobene Steuerbelastung zu verringern. Die brasilianische Transfer Pricing-Gesetzgebung schränkt diese Praxis jedoch aufgrund ihrer Besonderheiten stark ein, zum Beispiel:

  • die Verpflichtung, die Berechnung auf Jahresbasis und nach Produkten durchzuführen;
  • die Unmöglichkeit, Transfer Pricing-Anpassungen zwischen verschiedenen Produkten auszugleichen; und
  • die mathematische Formel der Gesetzgebung für die Wiederverkaufspreismethode (Resale Price Method - PRL), die am häufigsten angewendete Methode für Importtransaktionen, hängt von Variablen ab, die an Ereignisse in der Zukunft geknüpft sind.

Kurz gesagt, die bei der PRL-Methode erforderten Variablen sind:

  • die Anschaffungskosten,
  • die Kosten des verkauften Artikels und
  • der Verkaufspreis.

Da diese Variablen von bevorstehenden Ereignissen abhängig sind, können sie von externen Faktoren (z. B. Veränderungen bei Wechselkursen und Marktbedingungen) beeinflusst werden, welche außerhalb der Kontrolle der Unternehmen liegen.

Alternative - Periodische Überwachung

Unter Berücksichtigung der oben genannten Besonderheiten und Einschränkungen können (und sollten) die Unternehmen vorbeugend regelmäßig partielle Berechnungen vornehmen, um die Posten zu identifizieren, welche Transfer Pricing-Anpassungen hervorrufen, sowie solche, welche eine günstige Marge aufweisen („Negativ“-Anpassung”). Bei letzteren handelt es sich um Positionen, die ohne Transfer Pricing-Anpassung fortgesetzt würden, selbst wenn ihr praktizierter Preis (mit verbundenen Parteien gehandelter Preis) in beiden Fällen bis zur gesetzlich festgelegten Grenze erhöht (Einfuhrgeschäfte) oder verringert (Ausfuhrgeschäfte) würde.

Diese von den verbundenen Unternehmen durchzuführende Analyse zielt darauf ab, dass bei den künftigen Transaktionen der Produktpreis bei Posten mit günstiger Marge mit dem Preis derjenigen kompensiert wird, die eine Anpassung der Verrechnungspreise hervorrufen (und umgekehrt).

Hierdurch kann im Rahmen eines Kalenderjahres das Erfordernis der Anpassungen von Verrechnungspreisen erheblich reduziert oder sogar gänzlich eliminiert werden. Und in einigen Fällen kann dieses Ergebnis erzielt werden, ohne den Mittelwert der mit jedem verbundenen Unternehmen im Ausland verhandelten Produkte zu beeinträchtigen.

Autor

Parvis Papoli-Barawati ist seit 1989 Rechtsanwalt und befasst sich schwerpunktmäßig mit deutsch-brasilianischem Unternehmensrecht, speziell dem brasilianischem Handels-, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung (DBJV).

Kontaktdaten

Kanzlei
Papoli-Barawati Anwaltskanzlei
Lietzenburger Str. 75, D-10719 Berlin

Zweigstelle
Rißmüllerplatz 1, D-49076 Osnabrück
Tel. 0049 30 2015 0898
Mobil 0049 160 9777 6951
E-Mail: parvis@papoli-barawati.com
Internet: www.papoli-barawati.com

Bildquelle: © marchello74 - Adobe Stock

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