Die Beitrag ist eine Ergänzung zum Beitrag "AGB für den Export (B2B)" vom 26.01.2020 von Rechtsanwalt Guido Imfeld. Der hier vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den US-amerikanischen Exportbestimmungen, die weit über deren nationale Grenzen hinausgehen. Im Beitrag von Herrn Imfeld wird richtigerweise gesagt, dass die Sanktionen US-amerikansichen Rechts in den Staaten der Vertragsparteien nicht beachtet werden müssen. Zu beachten ist aber, dass die USA strafrechtliche Sanktionen gegen jeden durchsetzt, der sich - beispielsweise auf einer Geschäfstreise - in den Hohheitbereich der USA begibt.
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