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Die Europäische Union führt Antidumping- und Ausgleichszölle ein, wenn Waren bei der Einfuhr zu einem Preis angeboten werden, der unter dem Marktpreis in einem anderen Staat liegt oder wenn ausländische Staaten die Herstellung, Ausfuhr oder Beförderung in unzulässiger Weise subventioniert. Antidumping- oder Ausgleichszölle liegen in der Regel weit über den Regelzöllen und können im Extremfall über 100% des Warenwertes betragen. In den ersten beiden Artikeln haben wir den internationalen rechtlichen Rahmen in der EU und dem internationalen Umfeld dargestellt. In diesem Beitrag geht es um die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken, denen sich inländische Importeuren ausgesetzt sehen, wenn sie bestimmte Waren aus bestimmten Staaten einführen.