IT- Recht umfasst die gesamte Bandbreite der rechtlichen, technischen und ökonomischen Fragestellungen einer digitalisierten Gesellschaft, Lebensweise und Wirtschaft - unabhängig von der zuständigen Rechtsordnung. In § 14 k 7. FAO ist nicht umsonst der Nachweis besonderer Kenntnisse Internationaler Bezüge, einschließlich des Internationalen Privatrechts, für das Fachgebiet Informationstechnologierecht gefordert. Generell ist das IT-Recht eine Querschnittsrechtsmaterie, die sich durch alle Rechtsbereiche zieht.
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