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Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 5 EUErbVO

von Timo Seeburger (Kommentare: 0)

Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 5 EUErbVO

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 harmonisiert seit dem 17. August 2015 das Kollisionsrecht der Mitgliedstaaten, d.h. sie bestimmt europaweit das anwendbare Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen.

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Europäische Erbrechtsverordnung am Beispiel Spanien - Deutschland

von Timo Seeburger (Kommentare: 0)

Europäische Erbrechtsverordnung am Beispiel Spanien - Deutschland

Verordnung (EU) Nr. 650/2012

Die Verordnung harmonisiert seit 17. August 2015 das Kollisionsrecht der Mitgliedstaaten, d.h. sie bestimmt europaweit das anwendbare Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen. Die Verordnung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit, d.h. alle zum Nachlass gehörenden Vermögensgegenstände unterliegen demselben Recht (s. Erwägungsgrund 37 S. 4 EuErbVO). Dies gilt auch, wenn nicht der gesamte Nachlass in einem Staat belegen ist.

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