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Der Verein - wir über uns

Tomás Salamanca Aguilera
Dr. Sabine Hellwege
Dr. Sabine Hellwege
Dr. Roberto Carballo Lázaro
Dr. Roberto Carballo Lázaro

In einer globalen und immer enger vernetzten Welt beherrschen Fragestellungen mit internationalen Bezügen zunehmend unseren Alltag. Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören längst auch zur juristischen Praxis. Die Anwaltschaft muss sich dieser Entwicklung anpassen und die beratenden Berufe müssen Schritt halten.

Die Lösungen grenzüberschreitender und internationaler Rechtsprobleme bedürfen einer konsequenten Unterstützung durch Spezialisten im internationalen Bereich. Die erfolgreiche Rechtsverfolgung sowie eine effektive länderübergreifende Projektbetreuung erfordern fundierte Fachkenntnisse anderer Rechtsordnungen, fremder Rechtspraxis, anderer Sprachen und vor allem kulturell abweichender Mentalitäten.

Vor dieser Notwendigkeit wurde der Ausländische Anwaltverein Deutschland e.V. (AAV) bereits im Jahre 1990 in Hamburg gegründet. 

Im Gegensatz zu staaten- bzw. landesorientierten Juristenvereinigungen ist der AAV eine der wenigen Organisationen, die praxiserfahrene Juristen mit internationalrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt im allgemeinen vereint.

Nach einer nunmehr fast 30-jährigen, erfolgreichen Vereinsgeschichte zählt der AAV heute Rechtsanwälte, Ausländische Anwälte, Rechtsbeistände und   professionelle Fachberater aus vielen verschiedenen Ländern  zu seinen Mitgliedern und verfügt über ein ausgeprägtes Netzwerk von kompetenten Juristen mit internationaler Erfahrung. Neben ihrem Bezug zu Deutschland und zu einer großen Zahl weiterer Länder betreuen unsere Mitglieder ihre Mandanten außer in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch und bei Bedarf zurzeit auch in insgesamt über 30 weiteren Sprachen.

Unsere Mitgliedskanzleien beraten Privatpersonen, Fachleute, Unternehmen, Behörden und Institutionen in Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug. Das breite und aktive Netzwerk umfasst auch die enge Zusammenarbeit mit Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern im In- und Ausland. Darüber hinaus unterhalten wir langjährige Beziehungen zu befreundeten Sozietäten in der ganzen Welt, die auf guten und persönlichen Kontakten aufbauen.

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Rechtsbeistand werden, der/die in der Bundesrepublik Deutschland die erforderliche freiberufliche Niederlassung hat sowie jede natürliche Person, die im Ausland die Zulassung für eine freiberufliche Niederlassung in einer dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin entsprechenden Berufsbezeichnung bei den dortigen dafür zuständigen Gerichten besitzt oder auf Grund ihrer Ausbildung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder entsprechenden ausländischen Berufsbezeichnung in Deutschland oder im Ausland zugelassen werden kann und international, grenzüberschreitend oder im Recht anderer Länder tätig ist und sich mit den Zielen des Vereins identifiziert. Auch natürliche Personen mit artverwandten Berufen, die selbstständig in ihrem Beruf niedergelassen sind, wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater sowie Juristen ohne selbstständige Niederlassung, wie z.B. Rechtswissenschaftler, Unternehmensjuristen oder Justitiare, deren Mitgliedschaft nach der Einschätzung des Vorstandes dem Vereinszweck dienlich ist, können als außerordentliche Mitglieder zugelassen werden.

Die zunehmende Internationalisierung trägt fortlaufend neue Aufgaben an den Verein heran, denen wir uns mit Freude und einer über die Jahre gewachsenen Erfahrung immer wieder gerne stellen.

Unsere Mitglieder freuen sich, Sie als Mandant zu unterstützen.

Der Vorstand des AAV