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Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Ausländischen Anwaltvereins Deutschland e.V. (AAV)

In einer globalen und immer enger vernetzten Welt beherrschen Fragestellungen mit internationalen Bezügen zunehmend unseren Alltag. Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören längst auch zur juristischen Praxis. Die Anwaltschaft muss sich dieser Entwicklung anpassen und die beratenden Berufe müssen Schritt halten.

Die Lösungen grenzüberschreitender und internationaler Rechtsprobleme bedürfen einer konsequenten Unterstützung durch Spezialisten im internationalen Bereich. Die erfolgreiche Rechtsverfolgung  sowie eine effektive länderübergreifende Projektbetreuung erfordern fundierte Fachkenntnisse anderer Rechtsordnungen, fremder Rechtspraxis, anderer Sprachen und vor allem kulturell abweichender Mentalitäten.

Vor dieser Notwendigkeit wurde der Ausländische Anwaltverein Deutschland e.V. (AAV) bereits im Jahre 1990 in Hamburg gegründet.

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Die neusten Blogeinträge

Das Vertretungsbüro in Spanien

von Dr. Roberto Carballo Lázaro (Kommentare: 0)

Das Vertretungsbüro in Spanien

Ein deutsches Unternehmen, das nach Spanien expandieren möchte, hat grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, seine Geschäftstätigkeit dort aufzunehmen. Die gängigsten Vorgehensweisen sind die Gründung einer Tochtergesellschaft bzw. einer Zweigniederlassung oder etwa Ernennung eines Handelsvertreters. Wer sich den spanischen Markt allerdings schrittweise und ohne allzuviel Bürokratie erschließen möchte, kann zunächst auf ein sogenanntes Vertretungsbüro (oficina de representación) zurückgreifen.

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Choice of court agreement pursuant to Article 5 EU Succession Regulation

von Timo Seeburger (Kommentare: 0)

Choice of court agreement pursuant to Article 5 EU Succession Regulation

Since 17 August 2015, the Regulation (EU) Nr. 650/2012 has harmonized the conflict of laws of the Member States, i.e. it determines the applicable law in cross-border succession cases throughout Europe.

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Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 5 EUErbVO

von Timo Seeburger (Kommentare: 0)

Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 5 EUErbVO

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 harmonisiert seit dem 17. August 2015 das Kollisionsrecht der Mitgliedstaaten, d.h. sie bestimmt europaweit das anwendbare Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen.

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German Inheritance Tax

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

German Inheritance Tax

Germany taxes the acquisition of property upon death and gifts inter vivos. In addition, there are other taxation events, such as a substitute inheritance tax for family foundations. Inheritance tax is not an estate tax, but a transfer tax.

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Deutsche Erbschaftsteuer

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutsche Erbschaftsteuer

Deutschland besteuert den Erwerb von Todes wegen und die Schenkung unter Lebenden. Daneben gibt es weitere Besteuerungstatbestände wie beispielsweise eine Erbersatzsteuer für Familienstiftungen. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich nicht um eine Nachlasssteuer, sondern um eine Erwerbssteuer.

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Nachruf Giovanna D'Urso

von Tomás Salamanca Aguilera (Kommentare: 0)

Nachruf Giovanna D'Urso

In tiefer Trauer und mit schwerem Herzen verfassen wir diesen Nachruf auf unsere geschätzte Kollegin Giovanna D'Urso, Avoccato in Berlin und langjähriges Mitglied des Ausländischen Anwaltvereins Deutschland e.V., die viel zu früh von uns gegangen ist. Ihr Tod hinterlässt eine schmerzhafte Lücke in unserer Gemeinschaft und in unseren Herzen.

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