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Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Ausländischen Anwaltvereins Deutschland e.V. (AAV)

In einer globalen und immer enger vernetzten Welt beherrschen Fragestellungen mit internationalen Bezügen zunehmend unseren Alltag. Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören längst auch zur juristischen Praxis. Die Anwaltschaft muss sich dieser Entwicklung anpassen und die beratenden Berufe müssen Schritt halten.

Die Lösungen grenzüberschreitender und internationaler Rechtsprobleme bedürfen einer konsequenten Unterstützung durch Spezialisten im internationalen Bereich. Die erfolgreiche Rechtsverfolgung  sowie eine effektive länderübergreifende Projektbetreuung erfordern fundierte Fachkenntnisse anderer Rechtsordnungen, fremder Rechtspraxis, anderer Sprachen und vor allem kulturell abweichender Mentalitäten.

Vor dieser Notwendigkeit wurde der Ausländische Anwaltverein Deutschland e.V. (AAV) bereits im Jahre 1990 in Hamburg gegründet.

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Erwerb einer Immobilie von einer spanischen Kapitalgesellschaft

von Dr. Roberto Carballo Lázaro (Kommentare: 0)

Erwerb einer Immobilie von einer spanischen Kapitalgesellschaft

Es ist allgemein bekannt, dass beim Erwerb einer spanischen Immobilie sowohl die Eigentümereigenschaft des Verkäufers als auch die Lastenfreiheit des Objekts sichergestellt werden muss. Aus diesem Grund ist der beurkundende Notar verpflichtet, vor der Beurkundung eine Grundbucheinsicht einzuholen.

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Nachruf Axel A. Holst

von Tomás Salamanca Aguilera (Kommentare: 0)

Nachruf Axel A. Holst

Wir empfinden tiefe Trauer und große Betroffenheit über den Tod unseres geschätzten Kollegen Herrn Rechtsanwalt Axel A. Holst. Der Tod unseres langjährigen Mitgliedes hinterlässt im Ausländischen Anwaltverein Deutschland e.V. und in unseren Herzen eine Lücke.

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Das Vertretungsbüro in Spanien

von Dr. Roberto Carballo Lázaro (Kommentare: 0)

Das Vertretungsbüro in Spanien

Ein deutsches Unternehmen, das nach Spanien expandieren möchte, hat grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, seine Geschäftstätigkeit dort aufzunehmen. Die gängigsten Vorgehensweisen sind die Gründung einer Tochtergesellschaft bzw. einer Zweigniederlassung oder etwa Ernennung eines Handelsvertreters. Wer sich den spanischen Markt allerdings schrittweise und ohne allzuviel Bürokratie erschließen möchte, kann zunächst auf ein sogenanntes Vertretungsbüro (oficina de representación) zurückgreifen.

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Choice of court agreement pursuant to Article 5 EU Succession Regulation

von Timo Seeburger (Kommentare: 0)

Choice of court agreement pursuant to Article 5 EU Succession Regulation

Since 17 August 2015, the Regulation (EU) Nr. 650/2012 has harmonized the conflict of laws of the Member States, i.e. it determines the applicable law in cross-border succession cases throughout Europe.

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Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 5 EUErbVO

von Timo Seeburger (Kommentare: 0)

Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 5 EUErbVO

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 harmonisiert seit dem 17. August 2015 das Kollisionsrecht der Mitgliedstaaten, d.h. sie bestimmt europaweit das anwendbare Recht in grenzüberschreitenden Erbfällen.

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German Inheritance Tax

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

German Inheritance Tax

Germany taxes the acquisition of property upon death and gifts inter vivos. In addition, there are other taxation events, such as a substitute inheritance tax for family foundations. Inheritance tax is not an estate tax, but a transfer tax.

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