Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Ausländischen Anwaltvereins Deutschland e.V. (AAV)
In einer globalen und immer enger vernetzten Welt beherrschen Fragestellungen mit internationalen Bezügen zunehmend unseren Alltag. Grenzüberschreitende Sachverhalte gehören längst auch zur juristischen Praxis. Die Anwaltschaft muss sich dieser Entwicklung anpassen und die beratenden Berufe müssen Schritt halten.
Die Lösungen grenzüberschreitender und internationaler Rechtsprobleme bedürfen einer konsequenten Unterstützung durch Spezialisten im internationalen Bereich. Die erfolgreiche Rechtsverfolgung sowie eine effektive länderübergreifende Projektbetreuung erfordern fundierte Fachkenntnisse anderer Rechtsordnungen, fremder Rechtspraxis, anderer Sprachen und vor allem kulturell abweichender Mentalitäten.
Vor dieser Notwendigkeit wurde der Ausländische Anwaltverein Deutschland e.V. (AAV) bereits im Jahre 1990 in Hamburg gegründet.
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