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Haus- und Wohnungsbesetzungen in Spanien – Was tun?

von Dr. Roberto Carballo Lázaro

Ein häufiges Problem in Spanien sind Hausbesetzungen. Sie haben in den letzten Jahren stark zugenommen, nicht zuletzt infolge der immensen Wohnungsnot und der hohen Mieten.
Als Eigentümer einer leerstehenden Immobilie in Spanien sollten Sie daher die folgenden praktischen und rechtlichen Hinweise beachten.

Zunächst zur Rechtslage:

Wer mit dem Wissen des Eigentümers und gegen seinen Willen in eine Wohnung eindringt, begeht entweder einen Hausfriedensbruch oder eine widerrechtliche Wohnungsbesetzung (Art. 245 des Código Penal).

Das eigentliche Problem besteht aber darin, dass man einen Wohnungsbesetzer nicht so schnell wieder los wird. Denn wenn ein Wohnungsbesetzer nicht auf frischer Tat beim Einbrechen ertappt wird, kann er sich in der Wohnung einrichten und gilt allein aufgrund dieser Tatsache als als deren eigentlicher Bewohner, der bestimmte Rechte für sich in Anspruch nehmen kann.

Ein “professioneller” Hausbesetzer – meistens als okupa bezeichnet - wird zudem behaupten, er halte sich legal in der Wohnung auf. In vielen Fällen legen die Eindringlinge sogar gefälschte Mietverträge vor oder behaupten, sie seien selbst die Eigentümer. Die Beweislast dafür, dass die Hausbesetzer sich unrechtmäßig in der Wohnung aufhalten, liegt beim eigentlichen Eigentümer.

Ein gewaltsamer Rauswurf, Austausch der Türschlösser oder ein Abschalten der Strom- und Wasserversorgung sind nicht ratsam und gelten ihrerseits als Straftaten.

Mit dem Organgesetz 1/2025 vom 2. Januar wurde die Möglichkeit eingeführt, in Fällen von Hausfriedensbruch oder widerrechtlicher Wohnungsbesetzung auf die so genannten beschleunigten Verfahren zurückzugreifen, die im Bereich des Strafrechts vorgesehen sind.

Ein Hausfriedensbruch liegt vor, wenn in eine Wohnung eingedrungen wird, die der tatsächliche Wohnsitz des Eigentümers ist. Eine widerrechtliche Wohnungsbesetzung liegt dagegen vor, wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt, die nicht der gewöhnliche Wohnsitz des Eigentümers ist, sondern von diesem z. B. für Urlaubszwecke genutzt wird.

In beiden Fällen ist es möglich, auf die so genannten beschleunigten Verfahren zurückzugreifen, um den Hausfriedensbruch bzw. die widerrechtliche Wohnungs-besetzung so rasch wie möglich gerichtlich aufzuarbeiten. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, dass der Richter im Wege der einstweiligen Verfügung eine Räumung anordnet. Voraussetzung ist, dass innerhalb von achtundvierzig Stunden eine Anzeige erstattet wird.

Trotz dieser verfahrensrechtlichen Neuerung sollte man die Notwendigkeit einer juristischen Auseinandersetzung möglichst von Anfang an vermeiden. Es ist mit anderen Worten ratsam, einer Wohnungsbesetzung mit allen Mitteln vorzubeugen.

Folgende praktische Erwägungen haben sich als sinnvoll erwiesen:

Verstärken Sie die Sicherheit Ihrer Immobilie mit professionellen Unternehmen. Installieren Sie besonders sichere Türen und Schlösser. Auch an eine Sicherung der Fenster ist zu denken.

Installieren Sie ein Videoüberwachungssystem mit Alarmanlage, vorzugsweise mit einer direkten Verbindung zur Polizei.

Sofern Sie Eigentümer eines Hauses sind, muss Ihnen klar sein, dass ein solches besonders gefährdet ist und nicht den natürlichen Schutz einer Wohnung hat. Bauen Sie deshalb hohe Zäune und Tore mit Schlössern.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie einen Nachbarn oder einen Sicherheitsdienst haben, der Sie unverzüglich über die Besetzung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses informiert.

Bennen Sie zudem durch notarielle Urkunde einen Bevollmächtigten (vorzugsweise einen einen spanischen Anwalt), der in Ihrem Namen Anzeige erstatten und sofortige gerichtliche Räumungsklage erheben kann.

Roberto Carballo Lázaro
Abogado (spanischer Anwalt)
Mittelweg 34, 20148 Hamburg
E-Mail: carballo@t-online.de

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