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Abwicklungen für Erbschaften in Spanien

von María José García Garrido

Irgendwann wird jeder von uns Teil einer Erbabwicklung sein.
Für eine korrekte, kontrollierte und effiziente Durchführung der Erbschaft ist es wichtig, alle Teile richtig zu organisieren.

Häufig erben eine oder mehrere Personen das Vermögen und die Rechte eines Verstorbenen, welcher Vermögen in Spanien besitzt. Mit anderen Worten, eine Person, die Eigentümer in Spanien ist, stirbt und hinterlässt seinen Erben das Vermögen. Diese Erben können Familienmitglieder sein oder nicht.

Aber wie soll das geklärt werden, wenn der Erbe kein Spanier ist und es ihm zudem nicht möglich ist, nach Spanien zu reisen?
Die aktuelle Problematik der Mobilitätsbeschränkungen auf Grund des Covid 19 veranlasst viele Mandaten zu der Frage: Wie kann ich mein Erbe in Spanien verwalten, ohne anzureisen?

In diesem Beitrag informieren wir Sie über die notwendigen Schritte, um in Spanien zu erben, wenn Sie Ausländer sind oder außerhalb Spaniens wohnen und es nicht möglich ist, hierher zu kommen.

Sie sollten wissen, dass es möglich ist, eine Erbschaft in Spanien zu bearbeiten, ohne dass Sie herkommen müssen.

Sie können auf unser Team von Anwälten vertrauen, welches alle Schritte für Sie erledigen wird.

Rechtliche Schritte, um in Spanien zu erben

Wenn ein Mandant weiß, dass ein Verwandter oder Bekannter verstorben ist und ihn im Testament als Erben benannt hat oder gesetzlicher Erbe ist, informieren wir ihn über die nötigen Schritte der Erbschaft, um schließlich die Namensänderung im Vermögens des Verstorbenen zu erreichen.

1. Was muss als erstes getan werden, um ein Erbe als Ausländer anzutreten?

Dies sind die ersten Schritte für die Abwicklung der Erbschaft:

  • Einholen und Verwaltung von Dokumente, die den Ort und das Datum des Todes belegen.
  • Studium der familiären Beziehungen mit dem Verstorbenen, um die entsprechenden Rechte zu belegen.
  • Einholen des Letzten Willens in Spanien und im Land des Wohnsitzes.
  • Beschaffung der Kopie und Legalisierung des Testaments.
  • Bankzertifikate für Girokonten beantragen.
  • Die NIE–Nummer des Erben beantragen und einholen.
  • Verwaltung der Nachlassdokumente im Ausland.
  • Die steuerlichen Auswirkungen studieren, um die Steuern zu berechnen, die vom Erben zu zahlen sind.

Sobald die oben genannten Punkte geklärt sind, wird die Unterzeichnung der Urkunde im Notariat organisiert.

2. Unterzeichnung der Urkunde der Erbschaftsannahme

Vor der Annahme der Erbschaft ist es wichtig, die rechtliche Lage der Immobilien und Vermögenswerte, welche im Erbe enthalten sind, zu überprüfen. Es muss auch überprüft werden, ob das Vermögen belastet ist oder Schulden existieren.

Sobald wir die rechtliche Situation des Nachlassvermögens kennen, bereiten wir die Erburkunde im Notariat vor und stellen sicher, dass sie alle notwendigen Unterlagen enthält und dass alle Angaben korrekt sind.

Sie können nach Spanien kommen und die vorbereitete Urkunde selbst vor einem Notar unterzeichnen. In diesem Fall begleiten wir Sie, wenn Sie es wünschen, um alle Fragen zu klären, die Sie möglicherweise während der Beurkundung haben; oder Sie unterzeichnen eine Vollmacht für einen Erbrechtsanwalt, der Sie vertritt. Seit mehr als 25 Jahren ermöglichen wir diese Formalitäten und erleichtern diese.

Wir versuchen jedoch immer, alle Fragen zu beantworten, die unsere Mandanten vor ihrem Termin im Notariat haben.

3. Abwicklungen nach der Unterzeichnung der Urkunde der Erbschaftsannahme

Nach der Unterzeichnung müssen Sie die Zahlung der entsprechenden Steuern durchführen und die Eintragung im Grundbuchamt des geerbten Vermögens veranlassen.

Jetzt können wir sagen, dass Sie ein neuer Eigentümer sind.

Danach müssen Sie die Änderung der Versorgungen der Immobilen durchführen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben.

Außerdem haben Sie nun steuerliche Pflichten als Eigentümer in Spanien und können den Verkauf der Immobile in Erwägung ziehen.

Es ist also wichtig, dass Sie das Erben nicht nur aus der Sicht des Erben sehen, sondern auch daran denken, dass es als Eigentümer wichtig ist, sein Vermögen zu ordnen und die Nachfolge so zu organisieren, damit Ihr Wille respektiert wird.

Dazu müssen Sie sich auf die Instrumente stützen, die Ihnen das Gesetz zur Verfügung stellt, und auf ein Team von Rechtsanwälten, die in Spanien auf Erbschaftsrecht spezialisiert sind.

Autorin:

María José García Garrido
Abogada (Spanische Anwältin)

Kontakt:

Kanzlei García-Garrido
Avda. del Pla 130, 1º piso, oficina 1.05
E-03730 Jávea (Prov. Alicante)
Tel. 0034 96 646 08 58
Tel. 0034 96 646 08 59
E.Mail: javea@garciagarrido.com
Internet: www.garciagarrido.com

Bildquelle: © Kanzlei García-Garrido

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