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Empfehlung zur Vollmachtsurkunde im deutsch-spanischen Rechtsverkehr

von Dr. Roberto Carballo Lázaro

Es ist im deutsch-spanischen Rechtsverkehr grundsätzlich empfehlenswert, zweispaltige Vollmachten zu erstellen, in denen die deutsche und die spanische Version einander gegenüberstehen.

Auf diesem Wege wird eine höhere Rechtssicherheit erzielt, denn in den meisten Fällen beherrschen die Beteiligten - also der Vollmachtgeber, der Bevollmächtigte oder der in Spanien beurkundende Notar - nur eine der beiden Sprachen hinreichend genau, um die exakte Bedeutung der Urkunde zu verstehen. Mit einer zweispaltigen Vollmacht wird von vornherein vermieden, dass den Beteiligten die Details einer raschen mündlichen Übersetzung entgehen oder dass eine im Nachhinein angefertigte Übersetzung ungenau ist.

Eine solche Vollmachtsurkunde hat auch den Vorteil, dass der Wille des Vollmachtgebers in einem Dokument festgehalten ist, und dass keine beglaubigte Übersetzung in einem zweiten Dokument anzufertigen ist. Eine zweispaltige Bevollmächtigung sollte stets von qualifizierten Juristen angefertigt werden, die sich in beiden Rechts- und Sprachräumen auskennen.

Autor: Dr. Roberto Carballo Lázaro, Ausländischer Anwaltverein Deutschland e.V.

Bildquelle: © Gina Sanders - Adobe Stock

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