Ein Testament aufsetzten, ohne aus dem Haus zu gehen
von María José García Garrido
Während des aktuellen Notstandes und der generellen Quarantäne gibt uns das Gesetz die Möglichkeit ein Testament aufzusetzen, ohne aus dem Haus zu gehen.
Unter normalen Umständen ist das Aufsetzten eines Testaments sehr einfach da nur ein Termin vereinbart werden muss und dem Notar erklärt werden muss wie der Letzte Wille aussieht.
Die momentane Ausgangssperre gepaart mit Ihrer Sorge ob Ihre Erbfolge geregelt ist, hat dazu geführt, dass wir einige Fragen diesbezüglich in diesem Post klären möchten.
Die Frage ist: ist meine juristische Situation so geregelt, dass mein Wille immer respektiert wird?
Hinzu kommt, dass auf Grund der aktuellen Covid19 Situation es nicht möglich ist in andere Länder zu reisen. Wenn Sie also nicht nach Spanien kommen können hier aber Eigentum haben, wie können Sie dann ein Testament unterzeichnen wenn Sie nicht verreisen können?
Deutsche, Schweizer oder Englische Staatsbürger welche nicht nach Spanien reisen können auf Grund der aktuellen eingeschränkten Mobilität.
Es gibt jedoch eine geeignete Option diese Hürde zu lösen.
Haben Sie ein Testament in Spanien?
Wir empfehlen unseren Mandanten, sobald diese Eigentümer in Spanien sind, immer ein spanisches Testament vor Notar zu unterzeichnen.
Hierbei geht es nicht darum, dass etwas Schlimmes passiert sondern mehr um die Gewissheit, dass Ihr Wille immer erfüllt wird.
Wenn wir unsere Wünsche berücksichtigen können wir in Ruhe leben.
Wenn Sie Eigentümer in Spanien sind jedoch kein Testament gemacht haben können Sie dies tun ohne aus dem Haus zu gehen. Damit das Testament gültig ist, ist es sehr wichtig, dass das Gesetz des Erblassers berücksichtigt wird wenn das Testament außerhalb von Spanien unterzeichnet wird. Dies bedeutet, dass die Gesetzte des Erblasser in dessen Land mit den Gesetzten in Spanien bezüglich Testamente übereinstimmen.
Wie erstellt man ein Testament ohne aus dem Haus zu gehen gemäß der spanischen Gesetzgebung?
Auch wenn unser Mobilität und Reisen eingeschränkt sind, gibt die spanische Gesetzgebung die Möglichkeit ein legales holographisches Testament zu unterzeichnen.
Wie funktioniert das holographische Testament?
- Ein holografisches Testament ist ein vom Erblasser in seiner eigenen Handschrift verfasstes
- Dieses kann ohne Intervention des Notars verfasst werden.
- Es sind keine Zeugen erforderlich.
5 Voraussetzungen für die Gültigkeit eines holographischen Testaments
- Der Erblasser muss über 18 Jahre alt sein.
- Wenn der Erblasser ein Ausländer ist, kann er es in seiner eigenen Sprache verfassen.
- Das gesamte Testament muss vom Testierenden verfasst und von ihm unterzeichnet werden.
- Das Jahr, der Monat und der Tag des Testaments müssen festgehalten werden.
- Wenn Wörter zwischen den Zeilen, durchgestrichen, korrigiert oder hinzugefügt werden, muss der Erblasser selbst darunter unterzeichnen.
Wirksamkeit des holographischen Testaments
Zu Lebzeiten des Erblassers bleibt das holographische Testament wirksam, ohne dass das Testament einem Notar vorgelegt werden muss.
Nach dem Tod des Erblassers: Sobald der Tod bekannt ist, muss die Person, die im Besitz des holographischen Testaments ist, dieses innerhalb von 10 Tagen einem Notar vorlegen.
Wird dies nicht getan, so kann jeder Nachlassinteressent den Notar bitten, von der Person, die das Testament besitzt, zu verlangen, dass sie es ihm vorlegt.
Sobald das Testament vorgelegt und der Tod bestätigt worden ist, wird der Notar das Testament als gültig erklären.
Unsere Empfehlung, wenn Sie bereits ein handschriftliches Testament aufgesetzt haben
Wenn Sie bereits ein holografisches Testament zu einem Zeitpunkt verfasst haben, als eine solche Form notwendig erschien, empfehlen wir Ihnen für die Rechtssicherheit des Erblassers, Ihr Testament später vor einem Notar erneut zu unterzeichnen.
Sie sollten bedenken, dass ein holographisches Testament, obwohl dieses legal ist, später mehr Probleme mit sich bringt als ein vor einem Notar errichtetes Testament, insbesondere bei den verschiedenen Abwicklungen eines Erbfalles.
Dies sind die wichtigsten Punkte, die Sie über das handschriftliche Testament wissen sollten, wir empfehlen Ihnen jedoch immer sich von einem auf Erbschaftsangelegenheiten spezialisierten Anwalt beraten zu lassen damit alles an Ihre individuelle Situation angepasst wird.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Wir werden Sie auf Englisch, Deutsch und Spanisch betreuen.
Autorin:
María José García Garrido
Abogada (Spanische Anwältin)
Kontakt:
Kanzlei García-Garrido
Avda. del Pla 130, 1º piso, oficina 1.05
E-03730 Jávea (Prov. Alicante)
Tel. 0034 96 646 08 58
Tel. 0034 96 646 08 59
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