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Blog-Archiv

Jahresarchiv

Gerichtsstandsvereinbarungen in B2B-Verträgen sinnvoll verhandeln

von Guido Imfeld (Kommentare: 0)

Gerichtsstandsvereinbarungen in B2B-Verträgen sinnvoll verhandeln

Im internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht haben Gerichtstandsklauseln eine herausragende Bedeutung. Während Anwälte bei der Prüfung eines Vertrages zunächst das anwendbare Recht und den Gerichtsstand ermitteln, werden diese beiden Gegenstände traditionell erst am Ende geregelt und damit verhandelt, obwohl man eigentlich hiermit anfangen müsste.

Denn wenn die Parteien sich hierüber nicht einigen können, scheitern Verträge häufig an dieser Frage und die Energie und Kosten für die Verhandlung wurden umsonst aufgewandt. Häufig schließt man jedoch genau aus diesem Grund Kompromisse, die später sehr teuer werden können.

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Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht: Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten

von Guido Imfeld (Kommentare: 0)

Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht: Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten

Der Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss. Derartige Vorschriften sollen den Verkäufer vor Inanspruchnahme und Beweisschwierigkeiten noch nach längerer Zeit wegen dann nur schwer feststellbarer Mängel schützen und so auch im Interesse des Käufers eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen beiden fördern.
Nationale und internationale rechtliche Regelungen hierzu sind jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Wir möchten in diesem Artikel die Grundzüge im deutschen, belgischen und niederländischen sowie im UN-Kaufrecht darlegen.

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AGB für den Export (B2B)

von Guido Imfeld (Kommentare: 0)

AGB für den Export (B2B)

Während man sich im innerdeutschen Rechtsverkehr zunehmend fragen kann, ob angesichts der Restriktionen des deutschen AGB-Rechts die Verwendung von AGB überhaupt einen Sinn macht, ist dies bei dem Export von Waren aus Deutschland von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Aus jahrelanger Erfahrung, insbesondere aufgrund des Schwerpunktes unserer Mandantschaft im Maschinenbau und der Doppelzulassung des Verfassers als Anwalt in Deutschland und Belgien, haben wir AGB entwickelt, die insbesondere den praktischen Bedürfnissen im internationalen Handel Rechnung tragen.

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